MO–FR: 08:00–17:00
Begutachtungsplakette/Pickerl:
Wir kontrollieren Ihren PKW-Anhänger nach §57a des Kraftfahrgesetzes. In Österreich gilt für PKW-Anhänger die 3-2-1 Regelung. Die erste Begutachtung erfolgt 3 Jahre nach Erstanmeldung, die zweite Überprüfung nach weiteren 2 Jahren und ab dann ist die Begutachtung jährlich vorgeschrieben.
Was überprüfen wir?
Beleuchtungs- und Warneinrichtungen
Ausrüstung
Sicherheitseinrichtungen
Fahrgestell und Karosserie
Reifen und Räder
Bremsen
Anhängerkupplung
Wir führen auch Reparaturen, Sonderbauten und Servicearbeiten durch!
Durch unser Netzwerk können wir diese Dienstleistungen österreichweit anbieten. Egal an welchem Ort Sie sich in Österreich befinden und welches Thema Sie mit Ihrem Anhängerprojekt haben, wir haben für Sie immer den richtigen Ansprechpartner und Spezialisten.
Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen weiter!